Auf dieser Seite finden Sie eine alphabetisch geordnete Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen und weiterführende Informationen, die viele unserer Patienten interessieren.
Wissenswertes
Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antibiotika sind lebenswichtige, hochwirksame Medikamente. Ihr Einsatz sollte nur erfolgen, wenn es aufgrund des Krankheitsgeschehens unbedingt erforderlich ist. Gründe dafür sind die Vorbeugung gegen Antibiotika-Resistenzen, aber auch schwerwiegende Nebenwirkungen, die mit der Verwendung dieser Medikamente zum Teil verbunden sind.
Vor der Verordnung von Antibiotika schätzen wir ein, ob eine solche Therapie tatsächlich nötig ist. Diese Einschätzung kann sich anhand des Krankheitsverlaufs zu einem späteren Zeitpunkt auch verändern.
Bei Erkältungen, Husten, Halsschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündungen oder Ohrenschmerzen ist die Einnahme von Antibiotika oft nicht sinnvoll. Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.patienten-information.de/kurzinformationen/antibiotikabehandlung
Zu diesem Kreuzchen kommen von unseren Patienten immer wieder Fragen, da wir es auf unseren Rezepten im Normalfall nicht setzen.
Die Aut-idem-Regelung dient der Verordnungssteuerung nach dem Arzneimittelgesetz. Die lateinische Formulierung Aut-idem bedeutet „oder das Gleiche“. Der Apotheker ist verpflichtet, bei einer Verordnung durch uns, dass Arzneimittel abzugeben, welches den Rabattverträgen Ihrer Krankenversicherung entspricht. Bei dem Austausch-Medikament handelt es sich immer um ein Präparat mit einem identischen Wirkstoff. Es muss gleiche Wirkstärken, Anwendungsbereiche, Darreichungsformen und Packungsgrößen aufweisen wie die ursprüngliche Verordnung. In speziell zu begründenden Fällen kann durch setzen des Kreuzchens der Austausch unterbunden werden, es wird dann immer der gewünschte Hersteller abgegeben. Jedoch müssen diese Fälle begründet sein (z.B. nachgewiesene Allergien auf bestimmte Inhaltsstoffe der Tablettensubstanz).
Wir verstehen, wenn sie gerne immer beim gleichen Hersteller bleiben wollen. Hierfür wurde im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz mit der sogenannten Mehrkostenregelung für Versicherte jedoch eine Wahlmöglichkeit geschaffen. Statt des rabattierten Arzneimittels bzw. einem der drei preisgünstigsten Produkte auf dem Markt können gesetzlich versicherte Patienten auf Wunsch ein anderes/das bisher verordnete Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff erhalten. Allerdings müssen sie dieses Medikament zunächst selbst bezahlen. Einen Teil der Kosten können sie sich später von ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Die gesetzliche Regelung hierzu gibt § 13, Abs. 2 des V. Sozialgesetzbuches vor. Informationen zur Arzneimittelsteuerung publiziert die KVB unter dem folgenden Link: https://www.kbv.de/html/2945.php
Wir arbeiten momentan an der Einführung einer hausarztzentrierten Versorgung („Hausarztvertrag“). Wir beabsichtigen diese ab 2025 anzubieten.
Hausbesuche machen wir bei Patienten, die das Bett oder ihre Wohnung nicht mehr verlassen können. Sie erfolgen nach Absprache. Unsere Ärztinnen besuchen Sie zu Hause oder im Pflegeheim.
Bekannt sind diese Medikamente unter der Bezeichnung „Magenschutz“, in Krankenhäusern werden sie auf breiter Basis eingesetzt. Sie sollen die Produktion von Magensäure reduzieren. Oft werden die Tabletten nicht mehr abgesetzt, sondern auf Dauer eingenommen. Dies ist jedoch nur bei bestimmten Krankheitsbildern – beispielsweise bei Magengeschwüren oder einer Speiseröhrenentzündung – sinnvoll. Zwar helfen Magenschutztabletten auch bei Sodbrennen, eine Dauereinnahme sollte dann jedoch nicht erfolgen. Die Kosten dafür werden für dieses Anwendungsgebiet nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zudem beeinflusst der „Magenschutz“ die Aufnahme anderer Medikamente. Studien weisen darauf hin, dass bei einer Langzeiteinnahme ein erhöhtes Osteoporose-Risiko besteht.
Patienteninformationen zu den Magensäureblockern liefert dieser Link: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/Patientenhinweise/KVB-PH-180219-WIS-Saeureblocker.pdf
Manche Arzneimittel können nicht auf Kassenrezept verordnet werden – Patienten müssen diese Präparate selbst bezahlen.
Unter diese Regelung fallen beispielsweise:
- Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
- Apothekenpflichtige, jedoch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dabei handelt es sich um sogenannte OTC-Produkte (OTC – over the counter), die frei verkäuflich sind. Ausnahmen bestehen für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren sowie Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie von Entwicklungsstörungen betroffen sind
- Verschreibungspflichtige Medikamente bei geringfügigen Gesundheitsstörungen. Unter die „Bagatell-Arzneimittel“ fallen neben Lifestyle-Arzneien zum Beispiel auch Mittel gegen Fußpilz
Die entsprechenden Regelungen werden durch die Arzneimittelrichtlinie vorgegeben: https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php
Rettungsdienst und Feuerwehr – Telefonnummer 112 – bei Notfällen oder lebensbedrohlichen Zuständen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl) – in sprechstundenfreien Zeiten, wenn es nicht um Notfälle oder einen bedrohlichen Zustand geht: https://www.116117.de/de/index.php
Apotheken-Notdienst – ebenfalls über 116117 sowie in der Tagespresse und im Internet.
Termine in unserer Praxis vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Homepage. Um die Termine bezüglich Zeitaufwand und Dringlichkeit zu beurteilen, hilft unseren Medizinischen Fachangestellten ein Stichwort zu Ihrem Anliegen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns bietet einen Terminvereinbarungsservice für Ärzte und Psychotherapeuten an. Das Angebot wendet sich an gesetzlich krankenversicherte Patienten. Sie benötigen hierfür eine Überweisung mit einem Nummerncode, diese erhalten sie bei uns.
Patienteninformationen für die Vermittlung von Arztterminen in ganz Bayern finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Patienten/KVB-Patienteninfoblatt-Terminsservicestellen.pdf
Patienteninformationen für die Vermittlung von Terminen bei von der KVB zugelassenen Psychotherapeuten sowie für zeitnah erforderliche sogenannte probatorische Sitzungen listet diese Seite auf:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Patienten/KVB-Patienteninfoblatt-Terminsservicestellen-Psychotherapie.pdf
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