Bestellung von Rezepten und Überweisungen

Rezepte / Überweisungen - Arztpraxis Marktleuthen

Rezepte und Überweisungen bestellen Sie in unserer Praxis telefonisch, per E-Mail oder über unseren Patientenbriefkasten. Für die Bearbeitung ist jeweils ein Werktag nötig. Der Grund liegt darin, dass bei Überweisungen, vor allem aber bei der Ausstellung von Rezepten, zahlreiche Fragestellungen zu beachten sind. Beispielsweise müssen wir im Vorfeld die folgenden Punkte klären:

  • Ist das Medikament noch nötig?
  • Handelt es sich um das richtige Medikament?
  • Passt die Dosierung oder müssen hier Veränderungen vorgenommen werden?
  • Gibt es Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Medikamenten?
  • Passt der generelle Medikamentenplan zur aktuell gewünschten Verschreibung?
  • Ist es plausibel, dass das Medikament verbraucht ist oder liegen Dosierungsfehler vor?
  • Ist das Medikament verordnungsfähig? § 2 und § 31 des V. Sozialgesetzbuches schreiben vor, dass die Verordnung von Medikamenten ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erfolgen muss – gleichzeitig darf sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Mit dieser Prüfung schützen wir uns auch selbst vor Regressen – Verordnungen, bei denen diese Regelungen nicht beachtet werden, müssen Ärzte aus eigener Tasche zahlen.
  • Ist das Medikament zwischenzeitlich frei verkäuflich? Solche Medikamente, die in der Regel bei geringfügigen Gesundheitsstörungen zum Einsatz kommen, sind nach § 34, Abs. 2 des V. Sozialgesetzbuches nicht verordnungsfähig. Vermieden werden soll damit außerdem die Verordnung von Medikamenten, die dem Patienten keinen Zusatznutzen bringen. Zum Teil sind die Verschreibung durch den Arzt sowie die Kostenerstattung durch die Krankenkassen aufgrund von Sonderregelungen jedoch trotzdem möglich.
  • Überprüfen müssen wir außerdem das Vorhandensein von Rabattverträgen zwischen den Krankenkassen und den Pharmafirmen nach § 130 des V. Sozialgesetzbuches sowie eventuell vorhandene Zuzahlungsbefreiungen der Patienten.

Die Abholung von Überweisungen und Rezepten erfolgt durch Sie oder eine von Ihnen damit beauftragte Person direkt in der Praxis.

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